wohninsider_FebruarMärz 2018
112 wohninsider.at TRAINING : WISSEN A llgemein sind mit vergleichen- der Werbung Anpreisungen ge- meint, welche die eigene Ware oder Dienstleistung durch Be- zugnahme auf Mitbewerber vorteilhaft darstel- len. Grundsätzlich ist dies erlaubt, da objektive vergleichende Werbung aufgrund des schärfe- ren Wettbewerbs und einer größeren Transpa- renz auch dem Wohle des Konsumenten dient. Bestimmte Vorgaben müssen dennoch einge- halten werden. So muss der vorgenommene Vergleich objektivierbar und frei von aggres- siven Tendenzen sein. Auch irreführende Be- hauptungen sind verboten. Zudem dürfen die Mitbewerber beziehungsweise deren angebote- nen Waren und Dienstleistungen nicht herab- gesetzt werden. Was gilt als unlauter? Mit § 6 im Gesetz gegen den unlauteren Wett- bewerb (UWG) sind eindeutige Regeln für die Verwendung von vergleichender Werbung fest- geschrieben. Demnach sind diejenigen Ver- gleiche, die sich nicht auf ähnliche Waren und Dienstleistungen beziehen, nicht gestattet. Ein- fach ausgedrückt: Äpfel können nicht mit Bir- nen verglichen werden. Des Weiteren muss sich die Firma bei einem Vergleich objektiv auf wesentliche, relevan- te, nachprüfbare und typische Eigenschaften des Produkts beziehen. Beispielsweise dürfen Wohnzimmerstühle nicht mit dem Argument beworben werden, sie seien im Gegensatz zu denen des Mitbewerbers regenfest, denn dies betrifft keine charakteristische Eigenschaft eines Wohnzimmerstuhls. Verwechslungen zwischen dem eigenen Ange- bot und dem des Mitbewerbers, indem sich das Unternehmen etwa einer ähnlichen Symbo- lik bedient, müssen vermieden werden. Ebenso dürfen in Vergleichen keine Kennzeichen eines Mitbewerbers verwendet werden, um deren Er- folg entweder für sich auszunutzen oder zu be- einträchtigen. Wie bereits erwähnt, ist das Herabsetzen oder Verunglimpfen der Leistungen des Mitbewer- bers beziehungsweise seiner Produkte unzuläs- sig. Auch Vergleiche, die eine Ware oder Dienst- leistung als Imitation einer geschützten Marke darstellen, gelten als unlauter. Dies ist zum Bei- spiel in folgendem Slogan der Fall: „Unser Ge- tränk schmeckt so gut wie Coca Cola.“ Ist Alleinstellungswerbung gestattet? Bei der Alleinstellungswerbung, auch Spitzen- stellungswerbung genannt, wird mit einer füh- renden Stellung auf dem Markt geworben – sei es das Unternehmen als Ganzes oder nur einzel- ne Aspekte der Leistungen. Selbstverständlich muss der in der Alleinstellung behauptete Vor- sprung auch der Wahrheit entsprechen. Zudem muss dieser jedoch deutlich erkennbar sowie über einen stetigen Zeitraum vorhanden sein. Welche rechtlichen Folgen zieht unzulässige vergleichende Werbung nach sich? Wird ein Produkt auf unerlaubte Weise bewor- ben, liegt ein Verstoß gegen das UWG vor. In den meisten Fällen führt dies zu einer Abmah- nung und/oder einer Unterlassungsklage durch den verunglimpften Mitbewerber, welche direkt an den beschuldigten Unternehmensinhaber zu richten ist. Kommt es wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger unlauterer Wettbewerbshandlun- gen zu einer Beeinträchtigung des Mitbewer- bers – etwa durch finanzielle Einbußen –, kann der Schuldner zusätzlich dazu verpflichtet wer- den, Schadensersatz zu leisten. Die Höhe ist da- bei jedoch immer einzelfallabhängig und wird vom zuständigen Gericht festgelegt. Auch ob es sich tatsächlich um unzulässige ver- gleichende Werbung handelt oder ob der Be- schuldigte sich noch im Rahmen des Gesetzes bewegt, muss das Gericht vorab entscheiden, denn oftmals ist dies eine Gratwanderung. So ist folgendes Beispiel für vergleichende Wer- bung eines Möbelhändlers nicht erlaubt, weil der Kunde die Aussage nicht nachkalkulieren kann: „Möbel zu IKEA-Preisen, aber zusam- mengebaut“. Dahingegen ist jedoch der Slogan „Kommode TIM fertig montiert – und doch günstiger als RAST von IKEA“ möglich, so- lange beide Kommoden objektiv vergleichbar sind, das heißt, wenn sie in ihren sonstigen Ei- genschaften übereinstimmen. Übrigens: Werden missbräuchlich Unterlas- sungsanforderungen gestellt, um dem Konkur- renten lediglich finanziellen Schaden zuzufü- gen, sind ebenfalls hohe Strafen vorgesehen. Weitere Informationen zu vergleichender Wer- bung finden Sie unter www.abmahnung.org/ vergleichende-werbung/ TRAINING : WISSEN Vergleichende Werbung: Wann ist sie erlaubt? Ikea, XXL-Lutz undCo. haben es zunehmend schwerer. Schuld daran ist der Online-Handel. So droht im schlimmsten Fall jedem dritten der rund 30.0000 Möbel- und Einrichtungsge- schäfte bis 2020 das Aus. Das fand 2016 das Kölner Handels- forschungsinstitut ECC auf Deutschland bezogen heraus. Aufgrund dessen wächst der Konkurrenzdruck erheblich. Werbetechnisch erscheint jedes Mittel recht, um auf sich aufmerksam zu machen. Doch dabei gibt es einiges zu beach- ten, denn vergleichende oder gar irreführende Werbung kann zu hohen Strafen führen. V on L aura G osemann
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